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READY TO REACH YOUR FULL POTENTIAL ?

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1. Allgemein

 

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur POTENTIAL Meister & Schrader GmbH & Co. KG, nachfolgend in Kurzform „POTENTIAL“ genannt. Sie regeln die Bedingungen mit den Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der allgemeinen Werbung und den damit verbundenen Leistungserbringungen. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich zum Beispiel aus den von POTENTIAL entwickelten Konzeptionen, den Angeboten, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.

 

Die AGB von POTENTIAL sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

 

Vertragsgegenstand ist in der Regel die Erstellung und Umsetzung von Arbeiten und Leistungen aus den Bereichen Werbung und Kommunikation wie zum Beispiel: Ideen, Aktionsempfehlungen, Konzepte, Organisation von Maßnahmen, Veredlung von Werbemitteln und andere.  

 

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von POTENTIAL schriftlich anerkannt wurden.

 

2. Angebote, Präsentationen, Aktionsempfehlungen

 

Wird nach einem Angebot, einer Präsentation oder einer Aktionsempfehlung kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Ideen, Werke, Leistungen etc. und die damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen (hier auch Präsentationsunterlagen) Eigentum von POTENTIAL. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, dieses Material zu nutzen, zu bearbeiten, zu verändern oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen.

 

Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es POTENTIAL unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

 

Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen, Angeboten und Handlungsempfehlungen ohne die schriftliche Zustimmung von POTENTIAL an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot von POTENTIAL oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.

 

Die Annahme eines Präsentationshonorars durch POTENTIAL führt in keiner Weise zu einer automatischen Zustimmung für die weiterführende Verwendung der Arbeiten und Leistungen von POTENTIAL durch den Kunden.

 

3. Regelung der Nutzungsrechte

 

Für die Nutzung sämtlicher Arbeiten und Leistungen von POTENTIAL benötigt der Kunde die entsprechenden Nutzungsrechte von POTENTIAL. Das gilt im Besonderen für angefertigte Konzepte, Ideen, Aktionsempfehlungen, Entwürfe, Scribble, Zeichnungen, Druckvorlagen. In der Regel handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Werke.

 

Alle durch POTENTIAL erstellten Arbeiten und Leistungen dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung der Agentur genutzt, bearbeitet oder geändert werden.
Ohne ausdrückliche Zustimmung von POTENTIAL ist jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc. nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine sofort fällige Vertragsstrafe in zweifacher Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an POTENTIAL zu zahlen. Wurde kein Honorar für diesen Fall im Vorfeld vereinbart, orientiert sich dieses an den marktüblichen Bedingungen. 

 

Kommt es im Rahmen einer Auftragserteilung zu einer Rechteübertragung an den Kunden, richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem ursprünglichen Vertragszweck. Dabei bleiben alle Rechte bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtbetrages bei POTENTIAL. Vorher nicht ausdrücklich vereinbarte und durch POTENTIAL eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte und/ oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von POTENTIAL.

 

Werden innerhalb der von POTENTIAL ausgeführten Aufträge auf Kundenwunsch bewusst oder unbewusst/unbemerkt geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so trägt der Kunde die komplette rechtliche Verantwortung und alle daraus resultierenden Kosten, die aus etwaigen Forderungen (z.B. Schadenersatzansprüchen) Dritter entstehen. Der Kunde stellt ausdrücklich POTENTIAL von etwaigen Forderungen Dritter frei. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, ob etwaige Rechte Dritter bestehen. POTENTIAL ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

 

4. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe

 

Der Kunde verpflichtet sich mit der Auftragsvergabe, etwaig bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z.B. Gema, Künstlersozialkasse etc.) zu erfüllen. Werden diese Ansprüche stellvertretend von POTENTIAL erfüllt, hat der Kunde POTENTIAL die verauslagten Zahlungen zu ersetzen. Dem Kunden obliegt die Pflicht, sich über gesetzliche Bestimmungen bei der bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und weiteren Bereichen der Werbung umfassend zu informieren.

 

5. Auftragserteilung an Dritte

 

POTENTIAL ist berechtigt, die an POTENTIAL übertragenden Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Der Kunde erteilt mit der Annahme des Angebotes (gilt für alle zustande gekommenen Vereinbarungen) POTENTIAL ausdrücklich entsprechende Vollmachten dafür.

 

Erteilt POTENTIAL im Auftrag des Kunden Aufträge im Bereich Werbemittel u.ä., erkennt der Kunde automatisch Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von bis zu 10% der vereinbarten Stückzahl/ Anzahl an. Abweichungen innerhalb dieses Toleranzbereiches stellen keine mangelhafte Leistungserbringung dar. Sie erhöhen oder senken entsprechend die Angebotssumme.

 

Erteilt der Kunde Freigaben ohne Andruckmuster, Proofs oder andere geeignete Kontrollmuster, geht das Risiko von mangelhaften Lieferungen und Leistungen auf ihn über.

 

Für mangelhafte Leistungen von Dritten haftet POTENTIAL nur subsidiär. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle von Gewährleistungsansprüchen diese vorab außergerichtlich gegenüber dem Anbieter der Leistung (z.B. Anbieter von Werbeträgern, Künstlerbooking-Agenturen, etc.) geltend zu machen.

 

6. Angebote, Kostenvoranschläge, Vergütung, Honorare

 

Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, wird auf der Grundlage des Angebotes, welches durch POTENTIAL erstellt wurde, abgerechnet. Bei angegebenen Stundensätzen, wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern keine Mindeststundenanzahl oder Pauschalbeträge schriftlich vereinbart wurden.

 

Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich. Sie dienen der Orientierung für den Kunden und berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Informationen. Veränderungen der Kalkulationen durch veränderte Informationslage (hier auch nachträglich gewünschte Zusatzleistungen) werden dem Kunden durch POTENTIAL mitgeteilt.

 

Honoraransprüche, die zuvor nicht in einem Kostenvoranschlag oder einer Angebotskalkulation berücksichtigt wurden entstehen dann, wenn der Kunde Zusatzleistungen beansprucht. Für den Fall, dass der Kunde mit POTENTIAL eine Freigabe des Kostenvoranschlages vereinbart hat, gilt der Kostenvoranschlag oder die Angebotskalkulation spätestens nach 5 Werktagen als freigegeben, es sei denn, der Kunde hat dem Angebot ausdrücklich und schriftlich widersprochen.

 

Der Kunde befreit POTENTIAL von der Notwendigkeit einer vorherigen Freigabe, wenn POTENTIAL in Rahmen eines Gesamtauftrages notwendige Zusatzkosten im Sinne der Gesamterfüllung des Auftrages sehr kurzfristig auslösen muss, weil andernfalls das Gesamtprojekt gefährdet wäre. Diese Zusatzkosten erhöhen automatisch die ursprüngliche Angebotskalkulation und werden dem Kunden vollumfänglich berechnet.

 

7. Fremdkosten

 

Im Angebot als Fremd-und Nebenkosten aufgeführte Positionen, wie z.B. die Kosten für externe Fotografen, Stylisten o.ä. sowie Aufwendungen für Kurier- und Transportkosten, Hotelübernachtungen, Reisespesen, Mietwagen u.ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten inklusive einer Handlingspauschale für POTENTIAL.

 

POTENTIAL ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.

 

8. Rechnungsstellung, Abschlagszahlungen, Zahlungsbedingungen

 

Wenn nicht anders vereinbart, ist POTENTIAL berechtigt, erbrachte Teilleistungen dem Kunden in Form von Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Teilleistungen bereits nutzbar dem Kunden vorliegen. Nach Abschluss eines Projektes erhält der Kunde eine Abschlussrechnung, die alle vorherigen Abschlagsrechnungen berücksichtigt.

 

Beendet der Kunde im Zeitraum nach der Auftragserteilung und vor der Beendigung des Projektes das Vertragsverhältnis, so ist der Kunde verpflichtet, die vorab vereinbarte Vergütung komplett zu zahlen. POTENTIAL versucht im Gegenzug, Kosten Dritter in diesem Fall so gering wie möglich zu halten (Stornierungen etc.).
POTENTIAL prüft die Möglichkeit, die eigene Vergütung um einen Betrag zu mindern, der durch den Abbruch des Projektes eingespart werden kann. 


Alle vereinbarten Preise verstehen sich netto und gelten zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

 

Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Kommt es zum Zahlungsverzug durch den Kunden, ist dieser in der Mitteilungspflicht. Dabei zeigt der Kunde POTENTIAL Lösungen auf, z.B. in Form eines Zahlungsplanes. POTENTIAL ist nicht in der Pflicht, Mahnungen zu veranlassen und behält sich vor, jederzeit rechtliche Schritte einzuleiten.

 

Erst bei vollständigem Zahlungseingang aller ein Projekt oder Auftrag betreffender Rechnungen geht das Eigentum an Unterlagen, Gegenständen (z.B. Werbemittel) und vereinbarten Nutzungsrechten an den Kunden über.

 

9. Freigaben, Haftung

 

Von POTENTIAL erstellte und gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel oder Fehler unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Versäumt der Kunde die unverzügliche Überprüfung und die eventuell daraus entstehende Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber POTENTIAL.

 

Bilden die von POTENTIAL erbrachten Arbeiten und Leistungen die Voraussetzung für weiterführende Arbeiten und Leistungen (z.B. Erstellung von Druckdateien) auch Dritter, erfolgt die Weiterverarbeitung dieser Arbeiten und Leistungen nur nach vorheriger Freigabe durch den Kunden. Diese Freigabe beinhaltet automatisch die inhaltliche und äußere Prüfung (z.B. Text und Layout) und stellt POTENTIAL von einer späteren Haftung frei. Die Freigaben haben in der Regel schriftlich zu erfolgen.  

 

10. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Vertragsverhältnissen zwischen POTENTIAL und Kunde und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Berlin.

 

Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Rechtstreitigkeiten nicht bekannt ist.
 

Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 

Sind oder werden einzelne der in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Klauseln unwirksam, wird diese durch eine ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regel ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck nahekommt. Sollte trotzdem eine einzelne Bedingung unwirksam bleiben, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

AGB

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